Jugendschutz ist uns wichtig !

Erziehungsbeauftragung (gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz)

Ihr seid noch nicht 18 Jahre alt und wollt trotzdem bei uns zu Gast sein ?
Dann ist es ganz wichtig, dass Ihr euch dieses PDF speichert, ausfüllt und es von Euren Eltern unterschreiben lasst.

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